Teil 2: Alles was Recht ist in einer Pandemie – Fachanwalt Claus-Wilhelm Blattmann zum Arbeitsrecht

Beitragsbild_Corona Kriese- Arbeitsrecht -Kurzarbeitergeld

Fachanwalt Claus-Wilhelm Blattmann zum Arbeitsrecht

Der zweite Teil meiner kleinen “Info-Reise” macht Stopp bei der Anwaltskanzlei Nordhausen-Blattmann, welche so frei waren nützliche und aktuell spannende Antworten zu meinen Fragen vor der Kamera zu geben. Inhaltlich geht es natürlich um das Thema Kurzarbeitergeld und Arbeitsrecht. Vielleicht ist ja auch etwas Wichtiges für euch dabei? Die Kanzlei Nordhausen & Blattmann beschäftigt sich übrigens nicht nur mit dem Arbeitsrecht. Die Kanzlei behandelt unter anderem auch das Thema Familienrecht und Strafrecht. Weitere Information für eine individuelle Beratung findet Ihr am Ende.

Welche Fragen wurden gestellt?

  • Einleitung
  • Für wen gilt die Kurzarbeit bzw. wer kann diese beantragen?
  • Was bedeutet Kurzarbeit für mich und meinen Lohnzettel?
  • Kann der Arbeitgeber mich zwingen Urlaub zu nehmen oder steht mir gar Sonderurlaub zu?
  • Ist der Staat bei einer Pandemie zum Schadensersatz gegenüber Selbstständigen verpflichtet, wenn dieser die Einstellung der Arbeit verlangt?
  • Muss ich zur Arbeit oder darf ich im Homeoffice arbeiten?
  • Muss ich bei einer Krankschreibung wegen dem Corona Virus etwas beachten?
  • Ändert sich das Arbeitsrecht während einer Pandemie?
  • Dürfen die gesunden Mitarbeiter zu Überstunden verpflichtet werden?
  • Darf ich als Arbeitnehmer aus Angst vor einer Infektion zuhause bleiben?
  • Abschließende Worte zur besonderen Lage
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